Glossar: Gerüstklassen
- Ricarda Hoffmann
- 18. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 3. März
Gerüstklassen geben Aufschluss, in welchen Breiten und Breiten Gerüste verfügbar sind und wie diese belastet werden dürfen. Die Einteilung von Gerüstklassen unterliegt festgelegten Normen und sind in der DIN (SN) EN 12811 „Temporäre Konstruktionen für Bauwerke“ definiert.
Breitenklassen für Gerüstlagen
Insgesamt gibt es sieben Breitenklassen, die in 30-Zentimeterschritten bei einer Breite von 0,60 m beginnen und bis zu 2,40 Meter möglich sind. Die Dicke des Bordbretts (max. 30 mm) muss dabei mitberechnet werden. Breitenklassen werden mit einem W und zwei Ziffern gekennzeichnet. Welche Breitenklasse die richtige ist, hängt unter anderem von den Arbeiten, welche auf dem Gerüst stattfinden sollen, ab.
Höhenklassen
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Höhenklassen liegt in der lichten Durchgangshöhe. Beträgt die Durchgangshöhe im Bereich des Stellrahmens weniger 1,90 m entspricht dies der Höhenklasse H1. Ist die Durchgangshöhe größer, handelt es sich um die Höhenklasse H2.
Lastenklassen
Die sechs Lastklassen definieren die maximal mögliche, gleichmäßig verteilte Last in einem Gerüstfeld oder die maximal möglichen konzentrierten Lasten auf definierten Fläche. Ausgebildete Gerüstbauer können dies leicht berechnen: Für die erste Variante gilt die Formel Flächenlast q1 in [kN/m²], für die zweite Einzellast F1 auf einer Fläche von 500 x 500 mm bzw. Einzellast F2 auf einer Fläche von 200 x 200 mm. Klingt kompliziert? Damit Sie sich nicht den Kopf zerbrechen müssen, lassen Sie die Gerüstprofis die Planung und Montage des Gerüstes für Ihr Vorhaben erledigen 😉.

Welche Arbeiten auf Gerüsten der jeweiligen Lastklassen ausgeführt werden dürfen, ist ebenfalls definiert:
Lastklasse 1: Inspektionsarbeiten, keine Ablage von Material
Lastklasse 2: Leichte Handwerksarbeiten (streichen, verputzen, verfugen, Wartungen etc.). Geringe Lasten dürfen abgestellt werden, Baustoffen jedoch nicht.
Lastklasse 3: Dachdecken, Fassaden dämmen, Malerarbeiten etc. Leichte Baustoffe und Arbeitsgeräte dürfen gelagert werden. Hebezüge und andere Einrichtungen zum Materialtransport sind jedoch nicht erlaubt.
Lastklassen 4 bis 6: Arbeiten mit hohem Materialbedarf und Lagerung von Baustoffen. Belagflächen solcher Gerüste müssen zusätzlich eine zweite Last (siehe Teilflächenlast in der Tabelle) aushalten.
Gerüstbaumeister Dirk Hoffmann erklärt:
"Alle Komponenten des Gerüsts müssen die gleichen Gerüstklassen aufweisen. Eine falsche Angabe der Lastklasse kann sehr gefährlich werden. Wenn das Gerüst überlastet wird, führt dies im schlimmsten Fall zu lebenbedrohlichen Unfällen. Daher sollten nur gut ausgebildete Profis Gerüste montieren."
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